Aus dem Südkurier vom 1.3.1996
Die Entstehung der „Einung auf dem Wald“, dem Gebiet der später nach
dem ersten Verwaltungssitz so benannten Grafschaft Hauenstein, wird
auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts datiert. Bei der ersten
Erwähnung 1371 hat die Einung (das Wort kommt von einig) bereits
eine Ordnung und Satzung. Diese Verwaltungseinheit auf dem Hotzenwald
wurde aber nie, wie oft dargestellt, zu einer unabhängigen Bauernrepublik;
denn die Einung erlangte keine Hoheitsrechte und das Territorium unterstand
ab 1254 bis 1805 dem Hause Habsburg. Diese Verwaltungseinheit auf dem
Hotzenwald, eine bäuerlich-genossenschaftliche Selbstverwaltung mit
begrenzter Autonomie, war in Vorderösterreich einmalig.
Sie entstand wohl aus einer Selbstschutzorganisation zusammengeschlossener
Bauern unter Billigung der österreichischen Landesherren. Ziel war
aber später die politisch-rechtliche Gleichstellung aller Bewohner
dieses Gebietes — ohne Rücksicht darauf, ob sie Freie oder Eigenleute
der Klöster St. Blasien oder Säckingen waren. Organisatorisch
wurde die Grafschaft Hauenstein bald in acht eigenständige Einungen
gegliedert und zwar in Hochsal, Murg, Rickenbach, Görwihl und Wolpadingen
„unter der Alb“ sowie Dogern, Birndorf und Höchenschwand „ob der Alb“.
Aus Paritätsgründen bei den Wahlen zählte man aber Wolpadingen
stets zu den oberälbler Einungen.
Das Entstehen dieser Einungen um bedeutende Kirchspielorte ist
unverkennbar. Die ihnen zustehenden staatlichen Aufgaben erfüllten
die Einungen durch die gewählten und beauftragten Einungsmeister.
Ein wesentlicher Zug der immer wieder angeführten Freiheitsrechte der
Hauensteiner war, daß sie den Einungsmeister frei wählen konnten.
Diese Wahl erfolgte jedes Jahr öffentlich in allen acht Einungen
am 23. April, am Georgstag. Jeder verheiratete Mann mit eigenem ~Hausstand
konnte wählen und gewählt werden, unabhängig davon, ob
er frei oder leibeigen war. Die acht ausscheidenden und die acht neuen
Einungsmeister wählten dann eine Woche später aus ihren Reihen
bei der Zusammenkunft in Görwihl den Redmann, den Sprecher und höchsten
Vertreter der Grafschaft.
Ein wesentliches Kennzeichen der Hauensteiner Einung war der von den Bauern
aufgebaute und organisierte Selbstschutz gegen äußere Feinde
im sogenannten „Landfahnen“. Befehligt wurde diese Hauensteiner Miliz anfänglich
vom Waldvogt, später von einem eigenem Hauptmann Erste Aufgabe des
Landfahnens war im Ernstfall die Besetzung und Verteidigung der an strategisch
wichtigen Punkten angelegten befestigten Anlagen, den „Letzten“. Solche
bestanden vor allem bei Schwörstadt, beim Eingang ins Wehratal, am
Roten Haus bei Murg, bei Albbruck und Remetschwiel. Weiter wurden die Angehörigen
des Landfahnens zu Schanzarbeiten herangezogen, als Wachtposten sowie
zum Transport von Kriegs- und Baumaterial und zu Fouragelieferungen.
Laut einer Aufstellung von 1655 zählte der Hauensteiner Landfahnen
2059 wehrfähige Männer; die Landfahnenpflicht galt durchschnittlich
vom 16. bis zum 60. Lebensjahr, doch wurden auch junge Burschen zu den
regulären Truppen eingezogen. Bemerkenswert ist, dass die Einungsmeister,
Vögte und Steurer jeder Einung während ihrer einjährigen
Amtszeit vom Kriegsdienst freigestellt waren, damit die Verwaltung funktionieren
konnte.
An der Spitze jeder Einung stand wie bereits gesagt ein Einungsmeister.
Seine Wahl war nicht geheim, die einfache Stimmenmehrheit mit aufgehobener
Hand entschied. Der neu gewählte Einungsmeister war verpflichtet,
sein Amt anzunehmen und auszuüben. Es war ein reines Ehrenamt, die
Entschädigung von zehn Gulden im Jahr war äußerst gering.
Hauptaufgabe der Einungsmeister war die Mitwirkung bei der Festlegung
der Steuern durch die Landstände und besonders die Umlegung der auf
ihre Einung entfallenden Steueranteile auf die einzelnen Höfe. Weiter
waren die Einungsmeister Beisitzer bei den Amtstagen des Waldvogtes (heute
Landrat) in Waldshut.
Als Zeichen ihres Amtes trugen sie nicht — wie bei den Bauern
üblich —einen schwarzen, sondern einen blauen „Schoben“ (Wams)
und einen Hirschfänger. Nach Ablauf ihrer einjährigen Amtszeit
mußten sie „Rechnung ablegen“ über ihre Einnahmen und Ausgaben
und über die Verwendung der aufgebrachten Gelder.